Neben umfassenden KFZ-Gutachten erstelle ich auch Unfallrekonstruktionen vor Ort unmittelbar nach dem Ereignis oder nach Aktenlage im Rechtsstreit.

Während ein KFZ-Gutachten darauf abzielt, die Schäden eines verunfallten Fahrzeuges zu ermitteln und die Folgen zu benennen, welche auf die Kollision zurückzuführen sind, handelt es sich bei einer Unfallrekonstruktion um ein unfallanalytisches Gutachten.

Das Gutachten beinhaltet folgende technische Informationen:

  •           Die Beschaffenheit der Unfallfahrzeuge vor dem Unfall
  •           Das Schadensbild an den Unfallfahrzeugen
  •           Die Endstellung der Unfallfahrzeuge
  •           Die Unfallspuren am Unfallort
  •           Fahrverläufe (Anfahr-, Abbiege- und Überholmanöver
  •           Bestimmung von Kollisions- und Ausgangsgeschwindigkeiten (Weg-Zeit-Abläufe)
  •           Rekonstruktion von Kollisionsorten
  •           Prüfung der Schadenskausalität / Schadenskorrespondenz
  •           Vermeidbarkeitsbetrachtungen
  •           Prüfung von Sichtverhältnissen
  •           Nachvollziehung / Prüfung von Unfallschilderungen (Weg-Zeit-Zusammenhänge)
  •           Wahrnehmbarkeit von Kollisionen (Fahrerflucht)
  •           Die Unfallschilderung von Zeugen
  •           Und: Welche Möglichkeiten hatten die Beteiligten, den Unfall zu vermeiden?

Weiterhin ist für die Erstellung des Unfallrekonstruktionsgutachtens eine Fotodokumentation der Unfall-Endsituation in Verbindung mit einer exakten Verkehrsunfallskizze elementar.

Ziel der Unfallrekonstruktion ist es, den Unfallhergang so genau wie möglich zu analysieren und zu rekonstruieren, um die komplexen Vorgänge bei einem Verkehrsunfall für alle Parteien verständlich darzulegen. Außerdem stellt es ein wichtiges Instrument zur Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall dar.

Auftraggeber für Unfallrekonstruktionen sind in der Regel Gerichte, Staatsanwaltschaften oder die Polizei. Aber auch Privatpersonen können Gutachten in Auftrag geben.

Die Kosten für das Unfallrekonstruktionsgutachten trägt die Versicherung des Hauptschuldigen. Sie ist dazu verpflichtet, die Kosten der Unfallfolgen des Opfers zu übernehmen. Somit werden sowohl das (gerechtfertigte) Kfz-Gutachten als auch die Unfallrekonstruktion von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen.

Haben Sie Fragen zu einem unfallanalytischen Gutachten? Dann nehmen Sie Verbindung mit mir auf, ich stehe Ihnen sehr gerne beratend zur Seite.