Die Ab- und Anmeldekosten, die nach einem Totalschaden für die Abmeldung des verunfallten Fahrzeuges und die Neuzulassung für das Neu- oder Gebrauchtfahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle entstehen, muss die gegnerische Versicherung erstatten.

Auch die neu anzufertigenden amtlichen Kennzeichenschilder werden gegen entsprechenden Kostennachweis erstattet. Die genauen Preise für die Zulassung/ Abmeldung können Sie bei Ihrer Kraftfahrzeugzulassungsstelle in Erfahrung bringen.