Fahrzeugbewertung in Form eines Wertgutachten

Sie müssen den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln lassen um Versicherungen, den Behörden wie dem Finanzamt (bei Diebstahl oder Insolvenz) oder dem Jobcenter (Sie möchten Arbeitslosengeld 2 beantragen und benötigen den Wert des Autos für Hartz 4) den Wert des Fahrzeugs nachzuweisen, dann ist eine Wertermittlung durch einen Kfz-Gutachter notwendig. Als Kfz-Gutachter in Hannover erstelle ich Ihnen ein Gutachten für Ihr Fahrzeug damit Sie den Wert bei z.B. einem Insolvenzverfahren nachweisen können.

Die Vorteile eines Wertgutachtens vom Kfz-Sachverständigen sind Folgende:

  • Der tatsächliche Wert Ihres Fahrzeugs steigt durch werterhöhende Umbauten und Modifizierungen z.B. Autogasanlagen, hochwertige Soundanlagen.
  • Berücksichtigt werden Ausstattung und allgemeiner Zustand des Fahrzeugs, Laufleistung und Lackzustand, Vorschäden und anstehende Reparaturen
  • Ein Kfz-Sachverständiger erstellt Ihnen dazu ein offizielles Wertgutachten mit Fotoanlagen.
  • Somit können Sie den tatsächlichen Wert bei einer Versicherung Ihrer Wahl schützen.
  • Ihr Fahrzeug oder Teile Ihres Fahrzeugs (z.B. Kompletträder) wurden gestohlen und Sie möchten Schadensersatz geltend machen.

Wertgutachten sind darüber hinaus die Grundlage bei Entscheidungen in Familienangelegenheiten, z.B. bei:

  • Erbfällen/ Erbrecht - Bei der Ermittlung des Fahrzeugwertes für die Berechnung des Vermögensnachlasses.
  • Scheidungen - Berechnung des Zugewinnausgleichs oder Aufteilung des Vermögens.
  • sonstigen Vermögensaufteilungen - Nachweis über den Wert des Autos.
  • Insolvenz des Unternehmens und Wertermittlung für das Finanzamt.

Auch bei Entscheidungen zum Arbeitslosengeld II (Hartz-IV / ALG II / ALG 2) werden Wertgutachten für Ihren Pkw oder Motorrad vom Kfz-Sachverständigen benötigt und vom JobCenter anerkannt! Das Jobcenter fordert von Ihnen einen Wertnachweis für Ihr Fahrzeug. Der Wert des Fahrzeugs darf derzeit nicht 7.500 € überschreiten. Der Fahrzeug-Wert gehört mit zum Sachvermögen/ Schonvermögen bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II, welchen Sie beim Erstantrag auf Hartz 4 vorweisen müssen.