Sollte ein Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag im Falle eines Unfalls durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt werden?

Bei einem Kostenvoranschlag werden viele Beträge, auf die der Geschädigte Anspruch hat, nicht berücksichtigt. Es wird ausschließlich in einem Kfz-Gutachten die merkantile Wertminderung , die Nutzungsausfallentschädigung und die Reparaturdauer festgehalten. Im Gegensatz zum  Kfz-Gutachten werden in einem  Kostenvoranschlag keine Fotos für die Beweissicherung angefertigt. Ein Kostenvoranschlag sollte deshalb nur bis zu der Bagatellschadengrenze erstellt werden.

  • Die Bagatellschadengrenze für Ihr Fahrzeug liegt bei ca. 750,- €.
  • Bei Schäden oberhalb dieser Grenze ist ein Kfz-Gutachten sinnvoll.
  • Bei Schäden unterhalb dieses Betrags erstellen wir auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.

Nach einem Kfz-Unfall sollte seitens eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein Kostenvoranschlag/ Kfz-Gutachten erstellt werden. Es kommt immer wieder vor, dass  Kfz-Versicherungen den Kfz-Werkstätten unterstellen, dass diese den Unfallschaden nicht unabhängig im Kostenvoranschlag bewerten.