Unfallersatzfahrzeug: unter welchen Umständen erhalte ich eine Nutzungsausfallentschädigung bzw.  Mietwagenkostenerstattung?

Anspruch auf ein "Unfallersatzfahrzeug" entsteht, wenn Ihr Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter genutzt werden kann.

Weiterhin müssen Sie die Kosten wie z.B. Kfz-Steuer oder Versicherung für Ihr Fahrzeug bezahlen und benötigen ein Pkw oder Motorrad um weiterhin mobil bleiben zu können. Das Unfall-Ersatzfahrzeug könnten Sie sich bei einer Autovermietung mieten oder Sie erhalten ein entsprechendes Fahrzeug von Ihrer Werkstatt.

Die Nutzungsausfallentschädigung wird allerdings nur erstattet, wenn Sie für die Dauer der unfallbedingten Reparaturzeit oder bei einem Totalschaden für die Dauer der Wiederbeschaffung auf einen Mietwagen verzichten.

Die Höhe des Nutzungsausfalls ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, welcher zu Schaden gekommen ist. Selbstverständlich wird diese Nutzungsausfallklasse Ihres Fahrzeugs von mir im Kfz-Gutachten festgehalten.

Also, was tun nach einem Kfz-Unfall, wenn Sie mobil bleiben wollen?

Sie sind auf Ihr Fahrzeug angewiesen, um den täglichen Arbeitsweg zurückzulegen, oder um mit dem Kraftfahrzeug den Lebensunterhalt zu verdienen. Aus diesem Grund können Sie nicht auf ein Fahrzeug verzichten und müssen sich ein Ersatzfahrzeug beschaffen. Ist Ihr Pkw noch fahrbereit, dann fahren Sie in Ruhe nach Hause und suchen sich einen Autovermieter. Manche Autovermieter bringen Ihnen ein Unfall-Ersatzfahrzeug ohne Zusatzkosten direkt vor die Haustür Ist Ihr eigenes Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und muss abgeschleppt werden, können Sie Ihre Heimfahrt bei einer Strecke bis zu 100Km mit einem Taxi fortsetzen. Reichen Sie dafür die Rechnung über die Taxifahrt bei der gegnerischen Kfz-Versicherung ein.

Ereignet sich ein Unfall auf einer Reise und Ihr Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher oder ist auch mit einer Notreparatur nicht wiederherzustellen, sollten Sie sich eine Überregionale Autovermietung suchen, welche Ihnen das Ersatzfahrzeug vorbeibringt.