Wann habe ich Anspruch auf eine Wertminderung für mein Fahrzeug?

Bei der Wertminderung für Ihr Fahrzeug wird zwischen technischer und merkantiler Wertminderung unterschieden.

Merkantile Wertminderung: Ihr Fahrzeug zählt nach einem Unfall als Unfallfahrzeug. Dieses Fahrzeug wird in aller Regel weniger Geld auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen als ein unfallfreies Fahrzeug. Um diesen Betrag auszugleichen, wird in vielen Fällen eine merkantile Wertminderung ausgezahlt. Eine Berechnung kann durch verschiedene Modelle erfolgen. 

Technische Wertminderung: Ihr Fahrzeug kann nicht ohne Reparaturspuren oder Restschäden instandgesetzt werden, so spricht man von einer technischen Wertminderung.
Allgemein gilt, dass die Höhe der Wertminderung von mehreren Faktoren (z.B. Fahrzeugalter, Laufleistung, Wiederbeschaffungswert) abhängig ist.