Umbaukosten nachträglich eingebauter Teile, z. B. Sound-Anlage, Videoanlage, etc.

Liegt bei einem Fahrzeug ein Totalschaden vor, so ergibt sich häufig die Frage, ob Sonderbauteile, wie hochwertige Audio-, Hi-Fi-, Videoanlage oder Spielekonsole mit in den Wiederbeschaffungswert eingerechnet werden. Diese Bauteile sind oftmals noch zur Weiterverwendung geeignet und viele Fahrzeugbesitzer wollen diese in das Folgefahrzeug mitnehmen. Die Kosten für den Ausbau aus dem Altfahrzeug und den Einbau in das Folgefahrzeug müssen dann ermittelt werden.

Diese Umbaukosten müssen vom Unfallgegner, oder dessen eintrittspflichtige Versicherung, erstattet werden. Nach Meinung einiger Gerichte müssen diese allerdings durch Rechnungen konkret nachgewiesen werden.