Sie haben Ihr Fahrzeug selbst repariert oder besitzen keine geeignete Rechnung, welche Ihnen als Beleg bei der Kfz-Versicherung für die Reparatur dient, um Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten geltend zu machen?! Dann haben Sie als  Geschädigter  das Recht nach einem unverschuldeten Unfall einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung einer Reparaturbestätigung zu beauftragen.

Diese Bestätigung über die sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs dient Ihnen, um die Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend zu machen.

Die Kosten für die Reparaturbestätigung müssen ebenfalls von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden

Wann und wozu benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?

  •        Wenn das Fahrzeug in Eigenregie repariert wurde und keine geeignete Rechnung von einer Kfz-Werkstatt vorliegt.
  •          Als Beleg der Reparatur für die Kfz-Versicherung
  •          Als Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung.
  •          Um die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen.