Sie haben Ihr Fahrzeug selbst repariert oder besitzen keine geeignete Rechnung, welche Ihnen als Beleg bei der Kfz-Versicherung für die Reparatur dient, um Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten geltend zu machen?! Dann haben Sie als Geschädigter das Recht nach einem unverschuldeten Unfall einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung einer Reparaturbestätigung zu beauftragen.
Diese Bestätigung über die sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs dient Ihnen, um die Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend zu machen.
Die Kosten für die Reparaturbestätigung müssen ebenfalls von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden
Wann und wozu benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?
- Wenn das Fahrzeug in Eigenregie repariert wurde und keine geeignete Rechnung von einer Kfz-Werkstatt vorliegt.
- Als Beleg der Reparatur für die Kfz-Versicherung
- Als Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung.
- Um die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen.