Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Kfz-Unfall nicht mehr fahrfähig sein, so sind die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt durch die gegnerische Versicherung zu erstatten.
Diese müssen jedoch konkret nachgewiesen werden.

Dabei hat der/die Geschädigte eine Schadensminderungspflicht zu beachten, somit kann nicht verlangt werden, dass das beschädigte Fahrzeug bis zum Wohnort abgeschleppt wird.

Sollten Sie jedoch Mitglied im ADAC sein oder liegt ein Schutzbrief bei Ihrer Kfz-Versicherung vor, dann werden oftmals die Abschleppkosten bis zu Ihrer Haustür von diesen Partnern übernommen. Eine Klärung sollte unbedingt im Vorfeld mit dem ADAC oder Ihrer Versicherung erfolgen, um die Kostenübernahme bestätigt zu bekommen.

Bei einem offensichtlichen Totalschaden werden nur die Kosten bis zum nächstgelegenen Schrottplatz erstattet.