Sie haben das Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag und ermittle die notwendigen Reparaturkosten und -dauer.

Im Kfz-Unfallgutachten wird festgehalten:

  •  Der Wiederbeschaffungswert (Wert des Autos oder Motorrads am Tag der Wiederbeschaffung)
  •  Die Nutzungsausfallentschädigung (Betrag den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug pro Tag zur Miete zahlen müssten)
  • eine merkantile Wertminderung
  • Reparaturkosten und Reparaturdauer

Weitere Schadensersatzansprüche, welche Sie gegen die Kfz-Versicherung geltend machen können, wenn sie unverschuldet in einen Autounfall geraten sind:

  • Das  Kfz-Gutachter-Honorar: Für das Kfz-Gutachten welches für Ihr verunfalltes Auto erstellt werden muss, fallen bei dem Kfz-Sachverständigen Kosten an, welche von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen werden müssen
  • Die Rechtsanwaltkosten: Sie dürfen sich grundsätzlich einen Rechtsanwalt suchen, welcher Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordert. Die Kosten für einen Anwalt müssen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
  • Ab- und Anmeldekosten für Ihr Auto oder Motorrad: Ihr Kraftfahrzeug hat nach dem Verkehrsunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Nun müssen Sie ein neues Auto oder Motorrad bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Die Gebühren für diese Neuanmeldung werden von der Autoversicherung des Unfallgegners erstattet

und noch viele weitere Schadensersatzansprüche stehen Ihnen zu. Hier finden Sie einen Auszug aus Ihren Rechten