Sollte laut Kfz-Gutachten Ihr Kraftfahrzeug nach einem Kfz-Unfall keinen Restwert mehr erzielen, so sind die Entsorgungskosten gegen Nachweis von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu erstatten.

Bei der Suche nach Autoverwertern oder Schrottplätzen helfe ich Ihnen gerne weiter.